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Das E-Rezept ist da!


Seit Januar 2024 bekommen Sie von ihrem Arzt Ihre Rezepte nicht mehr auf Papier, sondern digital übermittelt. Sie kommen einfach nach dem Arztbesuch mit Ihrer Krankenversichertenkarte zu uns und erhalten Ihre Arzneimittel - schnell und unkompliziert!

Alternativ können Sie die Verordnung mit Ihrer Krankenkversichertenkarte und Ihrem Handy auch direkt an uns übermitteln und Ihre Arzneimittel entweder bei uns in der Apotheke abholen oder auf Wunsch bequem nach Hause geliefert bekommen.

Der Ablauf

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FAQ: die häufigsten Fragen zum E-Rezept


Was ist ein E-Rezept?


Das E-Rezept ist die digitale Variante des bisherigen Rezepts auf Papier. Es wird von Ihrem Arzt ausgestellt und digital signiert..

Wie funktioniert das E-Rezept?


Ihr Arzt stellt das digitale Rezept über seine EDV auf einem deutschlandweit genutzten Server für Sie bereit. Von dort kann es mittels Ihrer Krankenversichertenkarte in Ihrer Apotheke abgerufen werden oder per Card-Link von Ihnen direkt an uns übermittelt werden.

Wie komme ich an das E-Rezept?


Zu Beginn jedes Quartals müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte bei Ihrem Arzt einlesen lassen, ab dann können Sie für den Rest dieses Quartals Rezepte neben einem Besuch in der Praxis auch telefonisch bestellen und müssen nicht mehr zwingend zur Praxis, um ein Rezept zu erhalten - sie kommen einfach mit Ihrer Krankenversichertenkarte zu uns in die Apotheke oder nutzen das Card-Link-Verfahren. Alternativ können Sie sich natürlich auch einen Papierausdruck der Verordnung erstellen lassen.

Muss ich zu meinem Arzt, um ein E-Rezept zu erhalten?


Nur das erste Mal im Quartal, ansonsten können Sie Ihre Rezepte auch telefonisch oder per Mail anfordern.

Wie lange dauert es, bis ich mein Rezept einlösen kann?


Das ist abhängig von der Bearbeitungsdauer in der Praxis - nachdem das Rezept durch den Arzt signiert und damit freigegeben ist, können sie das Rezept sofort bei uns einlösen.

Mein E-Rezept ist nicht einlesbar - woran liegt das?


Ohne Freigabe/Signatur durch den Arzt ist das E-Rezept nicht vom Server abrufbar - das gilt vor allem bei telefonisch angeforderten Verordnungen. Diese werden meist vom Arzt nach dem normalen Sprechstundenbetrieb signiert und auf dem Server bereitgestellt. Am besten klären Sie gleich bei der Bestellung, ab wann Ihr Rezept abrufbar ist.

Bitte denken Sie auch daran, dass zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Krankversichertenkarte einmalig in das System Ihres Arztes/Facharztes eingelesen werden muss.

Vergewissern Sie sich bitte auch, ob Ihre Versichertenkarte noch gültig ist - das Ablaufdatum ist auf der Rückseite der Karte sichtbar.

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?


Das E-Rezept ist analog zum bisherigen Papier-Rezept 28 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die Verordnung zwar noch abrufbar, kann aber nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, sondern muss wie ein Privatrezept komplett bezahlt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit für Privatrezepte (3 Monate) wird eine nicht eingelöste Verordnung auf dem zentralen Server gelöscht.

Was kann in der Apotheke eingesehen werden?


Beim Einlesen der Krankenversichtertenkarte bei uns werden nur die noch gültigen Verordnungen angezeigt. Frühere Verordnungen erscheinen dabei nicht.

Kann die Apotheke auch ohne Krankenversichertenkarte auf den E-Rezept-Server zugreifen?


Aus Gründen des Datenschutzes kann Ihre Apotheke nicht ohne Ihr Zutun auf den zentralen Server zugreifen. Nur mit gültiger Krankenversichertenkarte im Einleseterminal der Apotheke kann Ihre Verordnung abgerufen werden. Alternativ kann wahlweise ein Ausdruck der digitalen Verordnung eingelesen werden oder die Verordnung über das Card-Link-Verfahren an die Apotheke übermittelt werden.

Wer bekommt ein E-Rezept?


Aktuell alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Für Privatversicherte wird das E-Rezept 2025 starten.

Wann bekomme ich weiterhin eine Papier-Verordnung (Muster 16)?



Aktuell ist es aus technischen Gründen noch nicht möglich, Betäubungsmittel, Hilfsmittel oder Verbandmittel als digitale Verordnung auszustellen. Deshalb bekommen Sie diese Artikel weiterhin auf dem „Muster 16“-Rezept analog ausgestellt.